Rechtsprechung
LG Regensburg, 08.06.1999 - 2 S 520/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,34414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- archive.org
§ 394 BGB; § 850b ZPO
Ehegatten - Unterhaltsberechnung - Aufrechnungsverbot
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81
Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten …
Auszug aus LG Regensburg, 08.06.1999 - 2 S 520/98
Die Zustimmung der Klägerin zur gemeinsamen Veranlagung folgte aus einer unterhaltsrechtlichen Nebenpflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten (dazu BGH NJW 83, 1545/1546 m.N.), Auch eine die Vereinbarung, mit, der sich der unterhaltsverpflichtete, Veranlagung verlangende Ehegatte verpflichtet, dem anderen die aus der gemeinsamen Veranlagung erwachsenden steuerlichen Nachteile zu erstatten, hat unterhaltsrechtlichen Charakter. - BGH, 29.01.1997 - XII ZR 221/95
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen den Anspruch des unterhaltsberechtigten …
Auszug aus LG Regensburg, 08.06.1999 - 2 S 520/98
Gegenüber dem Anspruch eines unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten auf Erstattung der ihm erwachsenen steuerlichen Nachteile kann deswegen grundsätzlich nicht mit einer Gegenforderung aufgerechnet werden (BGH NJW 97, 1441/1442), da der Erstattungsanspruch ein solcher im Rahmen des gesetzlichen Unterhaltsrechtsverhaltnisses ist, der Unterhaltsqualität besitzt.